Die Menschenwürde im Fadenkreuz: Wie das AfD-Programm das Fundament unseres Grundgesetzes bedroht!
Juristische Analysen, unter anderem des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR), kommen zu dem Schluss, dass das Programm und die Ideologie der AfD in zentralen Punkten eklatant gegen die unantastbare Menschenwürde (Artikel 1 Grundgesetz) verstoßen.
Der Kern des Verstoßes liegt in einem rassistisch und völkisch-nationalistischen Menschenbild. Die Partei definiert das „Volk“ nicht über die Staatsbürgerschaft, sondern über eine vermeintlich homogene ethnische Abstammung. Dadurch spricht sie Migranten, Muslimen und anderen Minderheiten systematisch den gleichen rechtlichen und sozialen Wert ab. Pläne zur massenhaften Ausweisung selbst von eingebürgerten Staatsbürgern (sogenannte „Remigration“) verletzen das absolute Diskriminierungsverbot. Menschen werden so aufgrund ihrer Herkunft herabgewürdigt und zu Bürgern zweiter Klasse degradiert.
Juristische Analysen, unter anderem des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR), kommen zu dem Schluss, dass das Programm und die Ideologie der AfD in zentralen Punkten eklatant gegen die unantastbare Menschenwürde (Artikel 1 Grundgesetz) verstoßen.
Der Kern des Verstoßes liegt in einem rassistisch und völkisch-nationalistischen Menschenbild. Die Partei definiert das „Volk“ nicht über die Staatsbürgerschaft, sondern über eine vermeintlich homogene ethnische Abstammung. Dadurch spricht sie Migranten, Muslimen und anderen Minderheiten systematisch den gleichen rechtlichen und sozialen Wert ab. Pläne zur massenhaften Ausweisung selbst von eingebürgerten Staatsbürgern (sogenannte „Remigration“) verletzen das absolute Diskriminierungsverbot. Menschen werden so aufgrund ihrer Herkunft herabgewürdigt und zu Bürgern zweiter Klasse degradiert.