Angriff auf unsere Verfassung: Warum das AfD-Programm das Grundgesetz aushebelt!

Kritiker und Rechtsgutachten der GFF werfen der AfD vor, in ihren Programmen systematisch gegen Grundpfeiler der Verfassung zu verstoßen. Zentraler Streitpunkt ist der Verstoß gegen die Menschenwürde (Artikel 1 Grundgesetz). Durch einen völkisch-nationalistischen Volksbegriff teilt die Partei Menschen in Bürger erster und zweiter Klasse ein. Migranten und Minderheiten wird die Gleichwertigkeit abgesprochen.

Zudem fordern Landesprogramme Einschränkungen der Religionsfreiheit (Artikel 4 Grundgesetz), etwa durch pauschale Bauverbote für Moscheen. Auch das Demokratieprinzip wird verletzt: Führende Funktionäre drohen politischen Gegnern offen mit strafrechtlicher Verfolgung nach einer Machtübernahme. Die Partei wird daher vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.