Tiertransporte

Kreuz und quer durch Europa – das Leiden hat kein Ende!

Jahr für Jahr werden weltweit rund 50 Milliarden Tiere lebend transportiert – oft über Hunderte, wenn nicht gar über Tausende Kilometer. Dabei sind die Transporte für die Tiere eine einzige Tortur, wie auch 2017 die ZDF-Dokumentation „Geheimsache Tiertransporte“ erneut gezeigt hat. Lesen Sie dazu auch:

In vielen Ländern existieren überhaupt keine Gesetze, die den Transport von lebenden Tieren regeln. In der EU gibt es zwar gesetzliche Tiertransport-Richtlinien, doch sie werden oft nicht eingehalten. Aber selbst bei strikter Einhaltung der bestehenden Gesetze sind die Tiere unvorstellbaren Strapazen ausgesetzt.

Deshalb sind die europäischen Richtlinien zu Transportzeiten und der Beladungsdichte für lebende Tiere aus unserer Sicht völlig inakzeptabel.

Wir fordern, dass die Beladungsdichte drastisch reduziert wird und die Ausstattung der Transportfahrzeuge den Bedürfnissen der Tiere mehr Rechnung trägt, solange Tiere noch zu Schlachthöfen oder von einem Zuchtbetrieb zum anderen transportiert werden.

Ferner muss sichergestellt sein, dass die Verladung möglichst stressfrei und ohne Anwendung von physischer Gewalt erfolgt. Für kranke und trächtige Tiere muss ein striktes Transportverbot erlassen werden.

https://www.tierschutzpartei.de/offener-brief-zur-zdf-dokumentation-geheimsache-tiertransporte/

Transporte von lebenden „Schlachttieren“ innerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind auf einen Radius von maximal 300 Kilometer zu begrenzen. Der Transport von Zuchttieren über 300 Kilometer hinaus soll nur in Ausnahmefällen erlaubt sein. Längere Transporte für sogenannte Schlachttiere – vor allem über die Landesgrenzen hinweg – müssen verboten werden. Sie sind tierquälerisch, energieintensiv und kosten den Steuerzahler durch eine irrationale Subventionierung viel Geld. Deshalb setzen wir uns auch für die ersatzlose Streichung der noch vorhandenen Export-Subventionen für Lebendtiere ein.

Die Kontrolle der Transporteure und des Verladepersonals muss erhöht werden, indem bei jeder Be- und Entladung ein Amtsveterinär anwesend sein muss, der überwacht, ob gravierende Verletzungen bei den Tieren ersichtlich sind und ob Verstöße gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen vorliegen. Schließlich fordern wir, dass bei gravierenden Verstößen gegen die neuen in Kraft getretenen  tierschutzrechtliche Bestimmungen den involvierten Transportunternehmen unverzüglich ein Verbot für weitere Tiertransporte erteilt wird.

Unser Fernziel ist selbstverständlich die Abschaffung jeglicher Transporte von so genannten Schlachttieren.